
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan basiert auf Grundlage der Resolution 1386 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2001
Die Bundesregierung beabsichtigt eine zentrale Gerichtsbarkeit für Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz aufzubauen. Eine solche Einrichtung stößt allerdings in Kreisen der Opposition auf Widerstand. Bereits die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte es immer abgelehnt, eine eigene Militärgerichtsbarkeit oder Militär-Staatsanwaltschaft zu gründen. Auch der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich gegen den Plan ausgesprochen, ein zentrales Gericht zu schaffen, dass für die Verfahren gegen Bundeswehrsoldaten im Einsatz zuständig ist. Die Übertragung einer zentralen Zuständigkeit auf ein Landgericht würden erhebliche verfassungsrechtliche Probleme ergeben, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank gegenüber dpa. Der einzige verfassungsrechtlich gangbare Weg für die Einrichtung eines zentralen Gerichts führt laut DRB über den Artikel 96 im Grundgesetz. Danach könnten Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichtet werden.
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