
Am 21. August 2009 wurde eine Richtlinie geschaffen, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich Sicherheit und Verteidigung regelt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese bis spätestens 21. August 2011 in nationales Recht umzusetzen.
In der Europäischen Union gelten neue Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungs- und Sicherheitsgütern. Die neue Richtlinie 2009/81/EG enthält eine Reihe von Neuerungen, die an die besonderen Bedürfnisse der Auftragsvergabe auf den Verteidigungs- und Sicherheitsmärkten angepasst sind. Bislang wurden Aufträge für Verteidigungs- und sensible Sicherheitsgüter meist auf der Grundlage unkoordinierter nationaler Vorschriften vergeben. Bis Ende August 2011 müssen jetzt die neuen Regeln für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial, aber auch für die Terrorismusabwehr umgesetzt werden. Die neuen Regeln gelten für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial, aber auch für sensible nichtmilitärische Aufträge. Dazu gehört beispielsweise die Terrorismusabwehr, die in ihren Merkmalen den Verteidigungsaufträgen ähneln. Einige Anmerkungen von Waldemar Hummer, Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck, zu dem Verfahren.
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