
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 wurde der Zollkodex geschaffen. Er fasst die allgemeinen Vorschriften für den Warenverkehr zu einem einheitlichen Regelwerk zusammen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat festgestellt, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien, Griechenland und Dänemark gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen haben, da sie die auf die Einfuhr von Kriegsgerät und Gerät, das sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dient, zu entrichtenden Zölle nicht abgeführt haben. Die Mitgliedstaaten seien jedoch aufgrund der Gebote der finanziellen Solidarität in Bezug auf den Gemeinschaftshaushalt und der Loyalität gegenüber der Kommission zur Erhebung und Abführung diese Abgaben verpflichtet. Die Staaten hatten ihre Zahlungsverweigerung damit begründet, dass eine Erhebung der Zölle ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen gefährdet hätte. Nach dem Zollkodex haben sich die Mitgliedstaaten aber verpflichtet, die bei der Einfuhr von Waren erhobenen Zölle als Eigenmittel an die Gemeinschaftskasse abzuführen. Deutschland hatte 10.803.000 Euro gezahlt und dann die Übermittlung entsprechender Informationen an die Kommission abgelehnt.
zum Urteil (deutsch)

